HAUPTBUCHHALTER - STELLVERTRETUNG
Bei der Erbringung dieser Dienstleistung handelt es sich um eine auf eine bestimmte Zeit abgeschlossene Vertretung für einen Mitarbeiter oder mehrere Mitarbeiter der Abteilung für Buchhaltung während ihrer Abwesenheit wegen, z. B. des Mutterschutz- oder Erziehungsurlaubs oder Krankheit.
Mitarbeiter der Kanzlei übernehmen die Pflichten des zu vertretenden Mitarbeiters, indem sie bei der Erbringung dieser Dienstleistung das Finanz- und Rechnungswesensystem des Auftraggebers gemäß allen in seinem Unternehmen geltenden Vorschriften nutzen.
Die Arbeit kann sowohl am Sitz des Kunden als auch automatisch mit Unterstützung durch einen Internet-Zugang zum Buchführungssystem des Kunden ausgeführt werden.
Vorteile:
- Kontinuität der Arbeit trotz der Abwesenheit des Mitarbeiters wird gewährleistet,
- Möglichkeit der Verantwortungsübernahme für die Richtigkeit der Steuerberechnungen,
- Der Vertrag wird auf eine von dem Auftraggeber bestimmte Zeit abgeschlossen.