Unterstützung für Familienstiftungen

Unterstützung für Familienstiftungen

Wir bieten die Buchhaltungsführung für Familienstiftungen an. Zu unseren Kunden zählen unter anderem Unternehmen aus Warschau, Krakau, Lublin, Danzig und Posen. Die Buchhaltung der Familienstiftung führen wir in Übereinstimmung mit:

  • den Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes,
  • den Vorschriften des Gesetzes über Familienstiftungen,
  • den steuerlichen Vorschriften,
  • den Buchhaltungsrichtlinien (Grundsätzen) sowie weiteren internen Regelungen der Familienstiftung.

Die Buchhaltung einer Familienstiftung erfordert den Einsatz modernster Lösungen zur Optimierung des Dokumentenflusses. Unseren Kunden stellen wir eine Reihe von IT-Werkzeugen zur Verfügung, die den Informationsfluss verbessern und einen laufenden Zugriff auf Finanzdaten ermöglichen, darunter:

  • das elektronische Dokumentenmanagementsystem e.figures – Buchhaltung ohne Papier,
  • ein Manager-Panel, das den laufenden Einblick in aktuelle Finanzdaten aus der Buchhaltung ermöglicht, z. B. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Forderungen oder Verbindlichkeiten,
  • die Möglichkeit, Online-Berichte zu erstellen und bereitzustellen – abgestimmt auf die Bedürfnisse der Familienstiftung.

Im Rahmen der Buchhaltungsführung für Familienstiftungen bieten wir unter anderem folgende Leistungen an:

  • Unterstützung bei der Ausarbeitung der erforderlichen Buchhaltungspolitik,
  • Festlegung eines optimalen Kontenplans, damit die Verwalter der Familienstiftung sowohl wirtschaftliche, ökonomische und geschäftliche Aufgaben als auch familienbezogene Funktionen erfüllen können,
  • Erstellung eines Verzeichnisses des Vermögens der Familienstiftung auf Grundlage der Buchhaltungsdaten sowie Bewertung des eingebrachten Vermögens,
  • Führung der Vorgangserfassung in einer Struktur, die auf die Bedürfnisse der Familienstiftung abgestimmt ist (z. B. Aussonderung von Vorgängen im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Tätigkeit außerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens für Familienstiftungen),
  • Berechnung der auf Basis der Stiftungssatzung fälligen Leistungen für jedes Familienmitglied nach Abschluss des Geschäftsjahres,
  • Identifizierung von Steuerrisiken,
  • Steuerberechnungen,
  • Unterstützung durch Steuerberater.

Die Betreuung erfolgt in den Sprachen: Polnisch, Englisch und Deutsch.