Audit im Bereich Personalakten

Unsere Buchhaltungskanzlei bietet Personalservices an – darunter die Überprüfung grundlegender Aspekte im Zusammenhang mit der Führung personalbezogener Buchhaltung in Unternehmen. Wir bieten die Analyse und Anpassung bestehender interner Regelungen an die geltenden gesetzlichen Vorschriften an.

 

Wir führen Audits der Personalunterlagen durch – die Überprüfung der Mitarbeiterdokumentation erfolgt auf Grundlage einer befristeten Vollmacht zur Einsichtnahme in die Personalunterlagen und unter Einhaltung des vollständigen Datenschutzes.

 

Ziel der Audits ist die Überprüfung des internen Verfahrenssystems sowie die Analyse der Dokumente im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit geltendem Recht sowie mit den Vorgaben und Anforderungen des Kunden.

 

Das Angebot der Buchhaltungskanzlei FIGURES richtet sich in erster Linie an Unternehmen mit Sitz in Posen, Warschau und Krakau. Die Möglichkeit der elektronischen Buchhaltung erleichtert einen schnellen Dokumentenfluss.

Audits der Personalunterlagen umfassen die Analyse von:

 

  • Personalakten der Mitarbeiter (Mitarbeiterakten),
  • internen Regelwerken – z. B. Verfahren, Ordnungen, Beschlüsse,
  • Dokumentenvorlagen in der Personalverwaltung – z. B. Verträge, Nachträge, Erklärungen.

 

Audits der Personalabteilung umfassen die Analyse von:

  • Beschäftigungsstruktur,
  • Mitarbeiterfluktuation,
  • Arbeitsproduktivität und -kosten.